§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer, Stil.Zeit Möbel GmbH mit Firmensitz Kurze Straße 18 09577 Niederwiesa, vertreten durch die Geschäftsführerin Elisa Leistner und dessen Kunden (im Folgenden: “Käufer”). Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Weiteren auch als “Ware” bezeichnet), unabhängig davon, ob die Ware selbst hergestellt oder von Zulieferern bezogen wird (vgl. §§ 433, 651 BGB). Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse des Käufers und des Verkäufers über den online-Konfigurator auf der Website des Verkäufers https://konfigurator.holtawerk.de/app/login, zur Bestellung und zum Kauf individuell konfigurierter Maßmöbel der Marke Holtawerk. Die AGB stellen eine Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Käufer dar, ohne dass in jedem Einzelfall erneut darauf verwiesen werden muss. Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Käufer getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend. Die vorliegenden AGB gelten für Unternehmer nach §14 BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern aus der Bestellung oder anderen Vereinbarungen nichts anderes hervorgeht. Erst nach Prüfung der Bestellung durch den Verkäufer und einer ausgestellten Auftragsbestätigung für den Käufer gilt die Bestellung als angenommen. Der Verkäufer prüft die Bestellung innerhalb einer Kalenderwoche.
(3) Da die Ware individuell für den Käufer angefertigt wird, liegt der Grundlage für die spätere Lieferung die Auftragsbestätigung des Verkäufers zugrunde. Der Käufer ist angehalten, diese Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen.
§ 3 Leistungen und Produkte von https://konfigurator.holtawerk.de/app/login
(1) Für den Käufer werden unter https://konfigurator.holtawerk.de/app/login vorkonfigurierte Produkte angeboten, welche der Käufer im 3D Online-Konfigurator unter https://konfigurator.holtawerk.de/app/login im Rahmen der verfügbaren Optionen selbst konfigurieren kann.
(2) Für den Käufer besteht die Möglichkeit geplante Projekte im 3D Raumplaner kostenfrei zu visualisieren.
(3) Für den Käufer besteht die Möglichkeit individuelle Endkundenangeboten kostenfrei im Angebotserstellungstool unter https://konfigurator.holtawerk.de/app/login zu erstellen.
(4) Unter https://konfigurator.holtawerk.de/app/login angebotene Beratungsleistungen sind für den Käufer kostenfrei.
§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Die Lieferfrist wird von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Falls dies nicht geschieht, beträgt die Lieferfrist in der Regel etwa 7-10 Werktage ab Vertragsabschluss. Die mitgeteilten Liefertermine sind als unverbindlich zu betrachten.
(2) Sollten wir aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Nichtverfügbarkeit der Leistung, Probleme in der Lieferkette), Lieferfristen nicht einhalten können, wird der Käufer unverzüglich durch uns informiert. Unter der Berücksichtigung der jeweiligen Umstände erfolgt die Definition einer neuen Lieferfrist. Falls die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers werden durch uns unverzüglich erstattet. Dieser Bestimmung zugrundeliegend wird besonders die verzögerte Belieferung durch unseren Zulieferer definiert. Gesetzliche oder anderweitige vertragliche Rechte (z. B. bei Ausschluss der Leistungspflicht aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gemäß § 9 dieser AGB. Als Fall von Nichtverfügbarkeit wird hier besonders auf eine verspätete Belieferung durch unsere Zulieferer hingewiesen. Gesetzliche Bestimmungen sowie anderweitig vertragliche Rechte bleiben hiervon unberührt, wie z. B. bei Ausschluss der Leistungspflicht durch Unzumutbarkeit der Leistung oder der Nacherfüllung. Weiterhin bleiben sämtliche die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers unberührt. Bestimmt werden diese in § 9 der vorliegenden AGB.
(3) Definitionen sowie Regelungen zum verkäuferseitigen Lieferverzug werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen getroffen. Im Falle eines verkäuferseitigen Lieferverzuges bedarf es einer Mahnung ausgehend vom Käufer.
§ 5 Lieferung, Versendung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die vom Käufer bestellte Ware wird ab dem Lager des Verkäufers, dem Erfüllungsort, auf Verlangen des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versendet. Dies wird im Folgenden als Versendungsverkauf definiert. Alle für den Versendungsverkauf getroffenen Bestimmungen gelten besonders für Fernabsatzverträge als vereinbart. Das Recht, über Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung zu entscheiden, obliegt, sofern nicht anders vereinbart, dem Verkäufer. Der Absatz der vom Verkäufer bereitgestellten Ware erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.
(2) Der Gefahrenübergang bezüglich des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der vom Käufer bestellten Ware findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit der Übergabe an das Transportunternehmen statt.
(3) Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung und der Verzögerung der Einzelbestellung geht auf Sie über, wenn die Einzelbestellung an den Versanddienstleister, Spediteur, Frachtführer oder eine andere mit der Versandabwicklung beauftragte Person übergeben wird. Holtawerk ist nicht verpflichtet, einzelne Bestellungen während des Transports zu versichern.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine individuelle Einzelfallregelung getroffen wurde.
(2) Die für den Versendungsverkauf (§ 6 Ziffer 1) anfallenden Transportkosten sind im Angebotspreis inkludiert. Vom Käufer werden mögliche Steuern, Gebühren und Zölle sowie öffentliche Abgaben getragen.
(3) Das Zahlungsziel für die vom Käufer bestellte Ware ist beträgt 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Rechnungstellung erfolgt nach Versand der Ware. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten, besteht für den Käufer ein Zahlungsverzug. Für die Dauer dieses Verzugs wird der Kaufpreis zum gesetzlich geltenden Verzugszinssatz verzinst. Weiterhin behält sich der Verkäufer die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Unberührt bleibt der Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB), welcher gegenüber Kaufleuten besteht.
(4) Käuferseitige Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur dann, wenn der jeweilige Anspruch rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurde. Bei Liefermängeln bleibt § 8 Ziffer 5 unberührt.
(5) Bei Feststellung einer Gefährdung des, seitens des Verkäufers geltenden, Anspruchs auf den Kaufpreis nach Vertragsschluss ist dieser nach der geltenden Gesetzgebung zur Leistungsverweigerung (ggf. nach Fristsetzung) bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Als Gefährdung des Anspruches auf den Kaufpreis werden Ereignisse betrachtet, welche die Leistungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigen, wie z. B. eine Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für den Verkäufer besteht das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Anfertigen der bestellten Ware vom Verkäufer als unzumutbar (Einzelanfertigungen) eingeschätzt wird. Unberührt hiervon bleiben alle gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer hat das Recht zum Eigentumsvorbehalt der Ware, bis alle kaufvertraglich geregelten Forderungen beglichen sind. Als solche kaufvertraglich festgehaltenen sind gegenwärtige sowie zukünftige Forderungen laufender Geschäftsbeziehungen definiert.
(2) Für alle in § 7 Ziffer 1 definierten Waren unter Eigentumsvorbehalt besteht ein Verbot zur Verpfändung an Dritte sowie zur Übereignung als Sicherheit. Dieses Verbot besteht, bis alle offenen Forderungen des Kaufvertrages vollständig durch den Käufer beglichen wurden. Für den Käufer besteht die Pflicht, den Verkäufer umgehend in schriftlicher Form zu beachrichtigen, wenn ein Zugriff Dritter über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt.
(3) Verhält sich der Käufer entgegen der vertraglich festgelegten Bedingungen oder gerät in Zahlungsverzug, hat der Verkäufer das Recht, gemäß geltendem Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Ware wird in diesem Rücktrittsfall unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts vom Verkäufer zurückverlangt. Das Geltendmachen dieser Verkäuferrechte im Falle eines Zahlungsverzugs erfolgt, wenn der Käufer eine durch den Verkäufer bestimmte, weitere Zahlungsfrist missachtet oder das Setzen einer neuen Zahlungsfrist nach geltendem Recht entbehrlich ist. Wird durch den Verkäufer eine neue Zahlungsfrist für den Verkäufer bestimmt, so muss diese einen angemessenen Zeitraum umfassen.
§ 8 Mängelansprüche des Käufers
(1) Soweit nicht anders bestimmt, werden die Käuferrechte bei Sach- sowie Rechtsmängeln inklusive Falsch- und Minderlieferung durch das geltende Gesetz geregelt.
(2) Der Mängelhaftung zugrundeliegend sind die vom Verkäufer bereitgestellten Produktbeschreibungen. Diese sind als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware zu betrachten und werden dem Käufer vor seiner Bestellung zur Verfügung gestellt. Als zumutbar werden Abweichungen der Produkteigenschaften betrachtet, welche aus handelsüblichen sowie produktionstechnischen Schwankungen resultieren. Diese Abweichungen gelten nicht als Produktmangel. Ein Produktmangel besteht, wenn das gelieferte Produkt nicht den bereitgestellten Erfüllungsinformationen entspricht, nicht jedoch, wenn das Produkt von den Produktbeschreibungen abweicht oder aus anderweitigen Gründen nicht zufriedenstellend ist.
(3) Die gelieferte Ware ist als frei von Sachmängeln zu betrachten, wenn die Beschaffenheit dieser nicht vorab vereinbart wurde und wenn sie sich für die vertraglich bestimmte Verwendung eignet. Ergänzend zur gesetzlichen Regelung ist die gelieferte Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn diese Eigenschaften aufweist, welche der Käufer aufgrund der bereitgestellten Produktbeschreibungen (auch anderer Hersteller) erwartbar sind. Hierbei genügt es, wenn die Produktbeschreibung dem Käufer nach Vertragsschluss (insbesondere zusammen mit der Ware) überlassen wurde. Für öffentliche Äußerungen anderer Hersteller oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
(4) Dem Käufer obliegt die Pflicht, bei der Lieferung zeitnah eine vollständige Überprüfung der Ware auf Vollständigkeit und auf fehlerfreie Ausführung durchzuführen. Diese Kontrolle muss vor weiteren Schritten wie der Weiterverarbeitung oder dem Weitertransport erfolgen. Für Folgekosten, welche aus einer mangelnden oder verzögerten Kontrolle der Waren resultieren, kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden.
(5) Treten bei der Wareneingangskontrolle offensichtliche Mängel auf, sind diese in einer Frist von zwei Wochen ab Abnahme der Ware dem Verkäufer mitzuteilen. Als offensichtliche Mängel werden z. B. Falsch- oder Minderlieferungen sowie transportbedingte Schäden definiert. Das Anzeigen etwaiger Mängel beim Verkäufer erfolgt über eine schriftliche Mängelanzeige im genannten Zeitraum. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige beim Verkäufer, erlischt der Anspruch auf Mängelhaftung an den Verkäufer.
(6) Die Ansprüche auf Mängelhaftung durch den Verkäufer entfallen, wenn der angezeigte Mangel überwiegend durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurde. Beispielhaft in folgenden Mängelfällen wird deren Verursachung auf den Käufer oder sonstige Dritte zurückgeführt: Verwendung der Ware entgegen der vertraglichen Bestimmungen oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung. Unberührt bleiben sämtliche gesetzlich geregelten Rechte für die Verantwortlichkeit oder die unterlassene Mitwirkung des Käufers (§§ 645, 642, 643 BGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung nach § 651 S. 3 BGB) werden diese Rechte wirksam, ungeachtet davon, ob es sich bei der bestellten Ware um vertretbare oder unvertretbare (Einzelanfertigungen) handelt.
(7) Wenn vom Käufer ein Mangel angezeigt wird, verbleibt dem Verkäufer die Wahl, ob der vorliegende Mangel durch Nachbesserung beseitigt wird oder eine mangelfreie Ersatzlieferung erfolgt. Hierbei bleibt jedoch das Recht des Verkäufers, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, unberührt. Dem Verkäufer verbleibt das Recht, den offenen Kaufpreis vom Käufer einzufordern und die geschuldete Nacherfüllung von dieser Zahlung abhängig zu machen.
(8) Dem Verkäufer ist vom Käufer die erforderliche Zeit zur Nacherfüllung einzuräumen. Weiterhin ist die mangelhafte Ware dem Verkäufer auf Wunsch zur Prüfung zurückzugeben. Die Rückgabe der mangelhaften Ware erfolgt aufgrund geltender gesetzlicher Vorschriften. Alle Kosten, welche für den Zweck der Nacherfüllung fällig werden, wie insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten werden vom Verkäufer getragen.
(9) Die Entsorgung defekter oder mangelhafter Ware erfolgt durch den Käufer. Alle damit verbundenen Kosten werden durch den Käufer beglichen.
(10) Ist die vom Käufer festzusetzende Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist die Nacherfüllung im Rahmen der geltenden Gesetzgebung entbehrlich, kann der Käufer den geforderten Kaufpreis mindern. Wird vom Käufer eine Kaufpreisminderung in Anspruch genommen, erlischt sein Anspruch auf eine Ersatzlieferung.
(11) Alle Käuferansprüche auf Schadenersatz sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen ausschließlich nach den Definitionen von § 10. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 9 Sonstige Haftung
(1) Insofern innerhalb der vorliegenden AGB sowie den nachfolgenden Bestimmungen nicht anders definiert, haftet der Verkäufer ausschließlich bei vertraglichen Pflichten. Die Haftung des Verkäufers erfolgt auf der Grundlage des geltenden Rechts.
(2) Unabhängig des vorliegenden Rechtsgrunds haftet der Verkäufer ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Weiterhin haftet der Verkäufer für einfache Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Körper, Gesundheit und dem Leben sowie für Schäden, welche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hervorgehen. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren bzw. typischerweise eintretenden Schadens. Die beschriebenen Haftungsbeschränkungen erlöschen, wenn ein Mangel durch den Verkäufer arglistig verschwiegen wurde. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Ebenso wie für den Verkäufer gelten gleiche Konditionen für den Käufer der Ware auf der rechtlichen Grundlage des Produkthaftungsgesetz.
(3) Besteht eine Pflichtverletzung, welche nicht als Mangel identifiziert wird, besteht für den Käufer das Recht, zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht gilt jedoch nur, wenn die Pflichtverletzung eindeutig durch den Verkäufer zu verantworten ist. Weiterhin müssen die Kündigung bzw. der Rücktritt vom Vertrag schriftlich durch den Käufer erfolgen. Ausgeschlossen wird das freie Kündigungsrecht gemäß §§ 651, 649 BGB. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung der wechselseitigen Ansprüche von Käufer und Verkäufer. Demnach gilt auch für die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln eine Verjährungsfrist von 1 Jahr ab der Lieferung der Ware an den Käufer.
(2) Besteht für den Käufer wegen oder in Folge eines Mangels ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 8, wird die Verjährung durch die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts geregelt (§ 438 BGB). Gültig sind diese Verjährungsfristen auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, insofern die Anwendung der regelkonformen gesetzlichen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB eine kürzere Zeit für die Verjährung bestimmt. Unberührt bleiben die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt für die vorliegenden AGB sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen werden alle internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen sowie das UN-Kaufrecht. Bestimmungen des Eigentumsvorbehaltes nach § 7 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unwirksam ist.
(2) Ist der Käufer der Ware ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der ausschließliche (auch internationale) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (mittelbar sowie unmittelbar) unser Geschäftssitz in Niederwiesa.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, ist diese Bestimmung dennoch im gesetzlich zugelassenen Umfang durchsetzbar, und der nicht durchsetzbare Teil gilt als von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, wobei eine solche Festlegung keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hat.
AGB Stand 04/2024